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LL.M. - Programm der Universitäten
Heidelberg und Mainz
Neben dem Europäischen Graduiertenkolleg
möchten die drei Partneruniversitäten den Absolventen
der Schule des deutschen Rechts weitere
Fortbildungsmöglichkeiten bieten. Daher schlossen die
juristischen Fakultäten der Universitäten Krakau,
Heidelberg und Mainz Partnerschaftsvereinbarungen über einen
vereinfachten Zugang zu den LL.M.-Programmen der beiden deutschen
Universitäten.
Auf Grundlage dieser Vereinbarungen ist es den Absolventen der Schule
des deutschen Rechts möglich, ihr Studium im Rahmen der Schule
als Teil des LL.M.-Studiengangs in Heidelberg oder Mainz anrechnen zu
lassen. Die Studienzeit im LL.M.-Programm würde sich statt der
zwei Semester auf ein Semester verkürzen.
Diese zwischen den drei Partneruniversitäten geschlossenen
Vereinbarungen erleichtern nicht nur den Absolventen der Schule des
deutschen Rechts die Erlangung eines weiteren akademischen Titels und
steigern so zusätzlich die Attraktivität des
Programms der Schule. Sie zeugen zugleich von der hohen
Qualität der Lehre im Rahmen der Schule, die durch Abschluss
der LL.M.-Vereinbarungen durch die juristischen Fakultäten der
Universitäten Heidelberg und Mainz anerkannt wurde.
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