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Entwicklung und Geschichte

Am 20. Februar 1998 wurden im Rahmen der Eröffnungsveranstaltung des ersten Rechtskurses die Gründungsvereinbarungen unterzeichnet. Die Initiatoren der Schule, Prof. Dr. Kazimierz Lankosz (Krakau), Prof. Dr. Horst Konzen (Mainz) und Prof. Dr. Peter Hommelhoff (Heidelberg), strebten in erster Linie das Ziel an, polnischen Studierenden Kenntnisse des deutschen und europäischen Rechts zu vermitteln.

Auf diese Weise sollte ein Beitrag dazu geleistet werden, die Handelsbeziehungen zwischen Polen und Deutschland zu erleichtern und die Integration Polens in die Europäische Union zu unterstützen. Gleichzeitig beabsichtigten die Gründerväter der Schule, einen kulturellen Austausch zwischen Juristen beider Länder zu ermöglichen, in der Hoffnung, zur Aussöhnung und Freundschaft beider Länder beitragen zu können.

Prof. Dr. Konzen und Prof. Dr. Hommelhoff, die mittlerweile ihre Direktorenämter auf ihre Nachfolger Prof. Dr. Udo Fink und Prof. Dr. Christian Baldus übertragen haben, letzterer wiederum auf Prof. Dr.
Dr. h.c. Peter-Christian Müller-Graff, wurden für ihre wissenschaftlichen Leistungen und Verdienste bei der polnisch-deutschen Aussöhnung mit der Ehrendoktorwürde der Universität Krakau ausgezeichnet. Prof. Lankosz wurde das Bundesverdienstkreuz I. Klasse des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland verliehen. Anfang 2005 wurde Prof. Lankosz zudem mit der Ehrendoktorwürde der Universität Mainz ausgezeichnet.

Im Laufe der Jahre wurde über diesen Rechtskurs hinaus ein umfangreiches Gemeinschaftsprojekt geschaffen. Dieses umfasst neben Seminaren für deutsche und polnische Studenten ein Europäisches Graduiertenkolleg, einen Kurs für deutsche Studenten, Referendare und Assessoren im polnischen Wirtschaftsrecht und im Jahre 2007 erstmals eine Sommerschule zum "Recht in Deutschland" an der Mohyla-Akademie in Kiew.

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