Entwicklung und Geschichte
Am 20. Februar 1998 wurden im Rahmen der
Eröffnungsveranstaltung des ersten Rechtskurses die
Gründungsvereinbarungen unterzeichnet. Die Initiatoren der
Schule,
Prof. Dr. Kazimierz Lankosz (Krakau), Prof. Dr. Horst Konzen (Mainz)
und Prof. Dr. Peter Hommelhoff (Heidelberg), strebten in erster Linie
das Ziel an, polnischen Studierenden Kenntnisse des deutschen und
europäischen Rechts zu vermitteln.
Auf diese Weise sollte ein Beitrag dazu geleistet
werden, die
Handelsbeziehungen zwischen Polen und Deutschland zu erleichtern und
die Integration Polens in die Europäische Union zu
unterstützen. Gleichzeitig beabsichtigten die
Gründerväter der Schule, einen kulturellen Austausch
zwischen
Juristen beider Länder zu ermöglichen, in der
Hoffnung, zur
Aussöhnung und Freundschaft beider Länder beitragen
zu
können.
Prof. Dr. Konzen und Prof. Dr. Hommelhoff, die
mittlerweile
ihre Direktorenämter auf ihre Nachfolger Prof. Dr. Udo Fink
und
Prof. Dr. Christian Baldus übertragen haben, letzterer
wiederum
auf Prof. Dr.
Dr. h.c. Peter-Christian Müller-Graff, wurden für
ihre
wissenschaftlichen Leistungen und Verdienste bei der polnisch-deutschen
Aussöhnung mit der Ehrendoktorwürde der
Universität
Krakau ausgezeichnet. Prof. Lankosz wurde das Bundesverdienstkreuz I.
Klasse des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland verliehen.
Anfang 2005 wurde Prof. Lankosz zudem mit der Ehrendoktorwürde
der
Universität Mainz ausgezeichnet.
Im Laufe der Jahre wurde über diesen Rechtskurs
hinaus
ein umfangreiches Gemeinschaftsprojekt geschaffen. Dieses umfasst neben
Seminaren für deutsche und polnische Studenten ein
Europäisches Graduiertenkolleg, einen Kurs für
deutsche
Studenten, Referendare und Assessoren im polnischen Wirtschaftsrecht
und im Jahre 2007 erstmals eine Sommerschule zum "Recht in Deutschland"
an der Mohyla-Akademie in Kiew.